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    3. Rechtlich durchblicken

     

    Hotel? Trivago!

    Diese Werbung suggeriert, dass man Hotels nach präzisen Vorgaben suchen kann. Wenn du die richtigen Klicks machst, dann hast du garantiert das rechte Hotel zum besten Preis gebucht. Denkste. Jede und jeder entscheidet sich letztendlich gefühlsmässig. Die Bilder und Texte werden in dir Vorstellungen erzeugen. Und dann entscheidet dein Gefühl.

    Bezüglich Gesetz und Recht muss es genau gleich laufen: Wir müssen ein Gefühl für Recht und Unrecht entwickeln. Wir können nicht permanent die Rechtssituationen checken. Sonst müssten wir mit unserem Anwalt unterwegs sein.

    Dennoch: Das Gefühl, dein Rechtsempfinden muss ja irgendwie aufgebaut werden. Vieles hast du vermutlich schon gelernt. Die „Erziehung“ Zuhause und in der Schule hat ja sicher Einiges dazu beigetragen. Dennoch kann man mal daneben liegen. Darum ist es gut, im Zusammenhang mit Social Media und Chat die wichtigsten Gesetze zu kennen:

     

    Beleidigungen:

    StGB, Art. 177, 1: Beschimpfung: Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft.

     

    Persönlichkeitsrechte: Das Recht am eigenen Bild

    • Wir haben das Recht am eigenen Bild. Das heisst, dass ich entscheiden darf, was mit Aufnahmen geschieht, auf denen ich abgebildet – auch einfach „mitabgebildet“ – bin. Ergo: Wenn ich jemanden fotografieren oder filmen möchte, dann muss ich unbedingt fragen. Es könnte ja sein, dass diese Person das nicht will.
    • Gerade sensible Situationen wie Schulunterricht, Sportunterricht, Umziehen in der Kleiderkabine, etc. verbieten das erstellen von Aufnahmen logischerweise.
    • Veröffentlichung und Weitergabe bedarf der Zustimmung. Habe ich von jemandem eine Aufnahme und ich möchte die beispielsweise per WhatsApp weitergeben, so muss ich die betreffende Person um Erlaubnis fragen.

     

    Weitere Persönlichkeitsrechte:

    • Das Recht auf Wahrung der Ehre  (Verstoss = Ehrverletzung)
    • Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre

     

    Was leider auch immer wieder vorkommt: Nötigung

    • Wenn zur Herausgabe von Material, Information Druck eingesetzt wird.
    • Wenn Beziehungsabbruch oder andere Nachteile angedeutet werden.

     

     

    Pornographie

    • Die Abbildung von nackten Körpern oder Geschlechtsteilen zu erotischen Zwecken ist Pornographie.
    • Die Abbildung Minderjähriger zählt gar als harte Pornographie und wird besonders hart bestraft. Insbesondere die Herstellung und Verbreitung. Aber Besitz oder Konsum werden auch bestraft.
    • Das unaufgeforderte Vorführen oder Zustellen von pornographischem Material ist grundsätzlich strafbar. Egal wie alt der Empfänger oder die Emfängerin ist.
    • Zudem: Die Weitergabe oder Vorführung pornographischen Materials an unter 18-Jährige ist auch dann strafbar, wenn der oder die Andere das wollte.
    • Schüler die Solches auf dem Handy haben stehen unter Verdacht entsprechende Bilder/Filme auch herum zu zeigen. Das Handy darf eingefordert und der Polizei übergeben werden.
    • Bei Pornographie geht es um ein Offizialdelikt. Das heisst: Hat die Polizei Kenntnis davon, muss sie eine Untersuchung einleiten. Egal ob eine Anzeige vorliegt oder nicht.