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    Sexting und Recht

    Juli 12, 2016 by in GESETZ & RECHT tags: , , , , ,

    Bei vielen Jugendlichen ist das Verschicken von Nacktselfies verpönt. „Nie würde ich das tun!“, hören wir immer. Und trotzdem sind manchmal solche Fotos im Umlauf.

    Die Liebe, die Liebe…

    Die wenigsten Jugendlichen kommen auf die Idee, einfach so Nacktfotos von sich rumzuschicken. Ist ja klar, das ist privat und soll schliesslich nicht die halbe Welt sehen! Man weiss ja, dass das kaum jemand für sich behalten kann. Leider gibt es Momente, in denen das Hirn abschaltet und man sich solche Dinge nicht mehr so genau überlegt…

    Wer kennt schon nicht den Spruch „Liebe macht blind“? Oft sind Gefühle der Auslöser für solche Sexting-Geschichten. Man ist verliebt, vielleicht in einer Beziehung. Da denkt man nicht mehr an viel anderes. Wird dann von der anderen Person ein Nacktfoto verlangt, erfüllt man vielleicht diesen Wunsch, schliesslich ist grosses Vertrauen da. Oder man schickt eines von sich aus, weil man sich vom Gegenüber ebenfalls eines dadurch erhofft.

     

    Es wird verbreitet

    Blöd nur, dass diese Gefühle oftmals nicht ewig halten und auch das Verliebtsein und somit das Vertrauen aufhören. Aber das Foto gibt es immer noch… Solche Bilder werden dann selten einfach gelöscht, sondern eher weitergeschickt. Um jemandem eins auszuwischen oder auch einfach, um Aufmerksamkeit zu kriegen und bei anderen zu punkten.

     

    Was sagt das Gesetz?

    Nicht nur auf den eigenen Ruf hat das Auswirkungen, Sexting kann auch rechtliche Folgen haben. Nacktfotos von Minderjährigen können als Kinderpornografie gesehen werden und diese gehört zu harter Pornografie und ist verboten anzuschauen, zu besitzen oder weiterzuschicken. Das heisst, bereits wenn man selbst solche Bilder herstellt, kann man sich strafbar machen. Weil Kinderpornografie verboten ist, ist es auch nicht erlaubt, Nacktfotos von Minderjährigen weiterzuschicken, weder als Kind oder Jugendlicher, noch als Erwachsener. Auch mit dem Einverständnis des Empfängers dürfen unter 18jährige also ein Nacktselfie von sich selbst nicht versenden oder rumzeigen.

    Sexting

    Was beim Verbreiten von Fotos allgemein ausserdem auch häufig in Vergessenheit gerät: Wenn Leute erkennbar sind auf einem Foto, muss ich sowieso erst um Erlaubnis fragen, bevor ich das Foto jemanden schicke oder poste.

    Ist trotzdem ein Nacktfoto von jemandem im Umlauf und du hast es auch geschickt gekriegt, lösche es umgehend. Wer Kinderpornografie besitzt macht sich strafbar, Punkt!

     

    Hilfe holen!

    Melde solche Vorfälle unbedingt auch einer erwachsenen Person. Das ist nicht „täderle“ oder petzen, sondern Hilfe holen! Da geht einiges nicht mit rechten Dingen zu und her und es werden mehrere Gesetze gebrochen. Die betroffene Person wird dir dankbar sein!

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