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Über die rechtliche Lage bei Pornographie im Internet wissen viele nicht richtig Bescheid. Deswegen zeigen wir hier einfach und deutlich, was legal ist und was nicht.

Was versteht man eigentlich unter Pornographie genau? Es gibt drei Unterscheidungen, die jedoch teilweise etwas schwer zu trennen sind.

Porno Grafik

Strafmündig

Ab dem 10. Lebensjahr bist du strafmündig. Das heisst, dass du für deine Straftaten selber haftest und nicht mehr deine Eltern. Die Strafen sind im Schweizer Jugendstrafrecht festgehalten und beinhalten oftmals erzieherische oder therapeutische Massnahmen, wie der Aufenthalt in einer Erziehungsanstalt oder die Absolvierung von Sozialstunden.

Erotika

Erotika ist in der Schweiz legal und somit nicht strafbar. Du solltest jedoch bei der Herstellung von erotischen Bilder immer bedenken, was einmal im Internet ist, bleibt im Internet.

Verbot von „Harter Pornographie“

Die sogenannte harte Pornographie ist in der Schweiz verboten und darf weder konsumiert, weiterverbreitet, zugänglich gemacht, gezeigt, noch hergestellt werden. Bei dieser Art von Pornos spielt das Alter keine Rolle, sprich es ist für ALLE verboten! Es gibt gewisse Länder, in denen einige Arten von harter Pornographie, zum Beispiel Sex mit Tieren, erlaubt ist. Hier in der Schweiz jedoch nicht. Seit dem 1. Juli 2014 hat sich die Gesetzesgrundlage sogar noch verschärft:

> sexuelle Handlungen mit Minderjährigen
> Der Schutz ist ausgeweitet.
> pornografische Darstellungen, die „nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen“ zum Inhalt haben sind neu strafbar.
>neu ist auch der besitzlose Konsum (streamen) von harter Pornographie verboten.

Weiche Pornographie

Hier ist die rechtliche Grundlage schon etwas komplizierter. Grundsätzlich ist der Konsum und Besitz von weicher Pornographie nicht strafbar. Auch nicht für Jugendliche.

Es gibt gewisse Einschränkungen bei weicher Pornographie, wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist. Dass du diese Gesetze kennst, ist wichtig, denn sonst kannst du dich leicht strafbar machen. Genaueres dazu steht weiter unten beim Schutzalter 16.

Schutzalter 16

Das Weiterverbreiten, Zugänglichmachen oder Zeigen von weicher Pornographie an unter 16-Jährige ist verboten. Du bist noch nicht 16 Jahre alt? Dann ist das Anschauen von weicher Pornographie zwar nicht strafbar, aber du darfst auf keinen Fall zum Beispiel Pornos an Gleichaltrige oder Jüngere schicken oder ihnen zeigen. Damit würdest du dich strafbar machen. Ähnliches gilt bei der eigenen Herstellung von pornographischem Material – bist du noch nicht 16 Jahre alt und machst Nacktfotos von dir oder filmst dich beim Sex oder bei eindeutigen Aktionen, machst du dich wegen Herstellung von Kinderpornographie strafbar. Wenn du die Nacktbilder oder Videos aber weiterschickst, machst du dich aber in jedem Fall, auch wenn du schon über 16 Jahre alt bist, strafbar wegen Verbreitung von Kinderpornografie.

Beachte: Wenn du erotische Bilder von dir herstellst und noch nicht 16 Jahre alt bist, könnten diese Bilder auch als Pornografie bzw. als Harte Pornografie verstanden werden vom Richter und dementsprechend bestraft werden.